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Abtreibung: Aus Prinzip alle Seiten sehen!

„50 Jahre nach dem Beschluss der Fristenregelung ist es Zeit, miteinander konstruktiv und umfassend über das Thema Schwangerschaftsabbruch zu sprechen“, betont Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich. „Wir bedauern daher sehr die einseitige Kampagne #AusPrinzip, denn sie polarisiert neuerlich, ohne Antworten auf ungelöste Fragen zu geben.“ Ebenso verweigern die Proponentinnen eine sachgerechte Beschäftigung mit dem Thema, indem sie sich gegen anonyme Statistiken und Motivenerforschungen stellen.

 

Die Fristenregelung wurde am 29. November 1973 beschlossen, um Frauen medizinisch sichere Schwangerschaftsabbrüche und Entscheidungsfreiheit zu gewährleisten. „Mit der Fristenregelung wurden zudem die positiven Maßnahmen zum Schutze des werdenden Lebens einstimmig beschlossen“, erinnert aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. Der damalige Justizminister Christian Broda sagte dazu: „Es ist ein Ziel unserer Anstrengungen, die Zahl, die alarmierend hohe Zahl der Abtreibungen in diesem Land zu senken.“ Die aktuelle Kampagne, die den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht nehmen möchte, biete keine Antwort, in welcher Weise dieses von der SPÖ angegebene Ziel des Gesetzes erreicht werden könnte.

 

Auch ethische Dimension wahrnehmen

 

„Mutige und weitsichtige Frauenpolitik sieht die Tiefe und Weite des Themas für Frauen und muss daher nicht ausblenden, dass das Thema Abtreibung auch eine ethische Dimension hat“, betont Kronthaler. "Wir müssen den Frauen die volle Entscheidungsfreiheit geben und wünschen uns auch, dass sie bei einem Abbruch medizinisch und menschlich bestmöglich behandelt werden. Wir müssen aber gleichzeitig wahrnehmen und anerkennen, dass es um das Leben eines Kindes geht.“

 

Fristenregelung bildet das Besondere am Abbruch ab

 

Der Schwangerschaftsabbruch bildet dieses Spannungsfeld ab: Aus Respekt vor dem ungeborenen Kind ist ein Abbruch grundsätzlich verboten. Und aus Respekt vor der Entscheidungsfreiheit der Frau ist er straffrei. „Die derzeitige Regelung, die Verankerung im Strafrecht inklusive Straffreistellung, bildet die Besonderheit der Situation eines Abbruchs ab, der eben nicht mit anderen medizinischen Eingriffen verglichen werden kann“, erläutert Kronthaler.

 

Entscheidung für oder gegen einen Abbruch beschäftigt Frauen oft tief

 

Die aktuelle Kampagne blendet diese Dimension aus und damit auch die tiefe Konfliktlage, die eine ungewollte Schwangerschaft für Frauen oft mit sich bringt: „Wir können viel von Frauen lernen, die im Konflikt sind oder waren. Die lebensgeschichtliche Bedeutung der Entscheidung beschäftigt sie tief, ebenso die Empfindungen, Hoffnungen und Wünsche hinsichtlich ihrer Beziehungen, Lebensführung, Familie und Herkunftsgeschichte“, berichtet Kronthaler.

 

Daten zu Abbrüchen fehlen

 

aktion leben verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf die Notwendigkeit von validen Daten, die in Österreich fehlen. „Frauen wollen, dass die Gesellschaft um die Probleme Bescheid weiß, die eine Entscheidung fürs Kind oft so schwer machen“, sagt Kronthaler. „Wir wünschen uns daher nach 50 Jahren Gespräche, die alle Dimensionen des Schwangerschaftsabbruchs anerkennen.“ Tiefgreifende gesetzliche Änderungen brauchen in einer Demokratie vor allem auch solide Daten und wissenschaftlich gesicherte Informationen, wie aktion leben sie mit ihrer parlamentarischen Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ forderte.

Der unabhängige Verein aktion leben österreich steht seit 1989 auf dem Boden der Fristenregelung und ist seit 1992 Träger einer auf Schwangerschaft spezialisierten Familienberatungsstelle. Mehr Infos auf www.aktionleben.at

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